Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung

D17000429 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, ist der Unternehmer unmittelbar verantwortlich. Wenn eine verantwortliche Personen in einem Betrieb bestellt wird, muss das der zuständigen Bergbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei müssen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschrieben werden und die Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen. Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

Handlungsgrundlage


  • § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden