Anzeige von verantwortlichen Personen - Änderung der Stellung im Betrieb
D17000431• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, ist der Unternehmer unmittelbar verantwortlich. Sobald sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert, muss dies unverzüglich der zuständigen Bergbehörde mitgeteilt werden. Dabei müssen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschrieben werden und die Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen. Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
Handlungsgrundlage
- § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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