Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse
D17000494• Version 1.0•
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methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden gemeldet werden. Dabei handelt es sich um Ereignisse, * die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie * Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden