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Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse

D17000494 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden gemeldet werden. Dabei handelt es sich um Ereignisse, * die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie * Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.

Handlungsgrundlage


  • § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Besondere Betriebsereignisse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden