Kosten für Heizung und Warmwasser in Warmmiete
F00000245• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Bei der Miete werden die Heizkosten und die Kosten für das Erwärmen von Warmwasser nicht berücksichtigt. Einzelheiten regelt insoweit § 6 WoGV. Zu diesen Kosten gehören die in § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV aufgezählten Kosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV).
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 2 S. 1 WoGG § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version