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Geldinstitut Name

F00000248 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


[keine Definition gefunden - nro]

Handlungsgrundlage


  • § 26 Abs. 2 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geldinstitut Name

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte das Geldinstitut an.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Abstrakt

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version