Einkünfte aus Kapitalvermögen
F00000291• Version 2.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören ua Zinseinkünfte aus Sparvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)
Handlungsgrundlage
- § 14 Abs. 1 S. 1 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Als Einkünfte sind stets die Bruttoeinkünfte anzugeben, das gilt auch für die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Sparer-Pauschbetrag und Steuern werden von Amts wegen berücksichtigt
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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