Aktuelle oder zu erwartende Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
F00000383• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
WoGVwV zu § 18 WoGG: "Die Absetzung der Abzugsbeträge nach § 18 WoGG richtet sich nach den Verhältnissen im jeweiligen BWZ. Für die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen ist es unerheblich, ob es sich um die jeweils fälligen Unterhaltsleistungen oder um Nach- oder Vorauszahlungen handelt."
Handlungsgrundlage
- WoGVwV zu § 18 WoGG: "Die Absetzung der Abzugsbeträge nach § 18 WoGG richtet sich nach den Verhältnissen im jeweiligen BWZ. Für die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen ist es unerheblich, ob es sich um die jeweils fälligen Unterhaltsleistungen oder um Nach- oder Vorauszahlungen handelt."
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie aktuelle oder zu erwartende Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung?
Eingabe: Die Absetzung der Abzugsbeträge richtet sich nach den Verhältnissen im jeweiligen BWZ. Für die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen ist es unerheblich, ob es sich um die jeweils fälligen Unterhaltsleistungen oder um Nach- oder Vorauszahlungen handelt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version