Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Art der Unterhaltsverpflichtung

F00000384 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 18 S. 1 WoGG WoGVwV zu § 18 WoGG, Beck'scher Online-Kommentar, § 18 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geben Sie die Art der Unterhaltsverpflichtung an
Ausgabe: Art der Unterhaltsverpflichtung

Hilfetext

Eingabe: Unterhaltspflichtig sind folgende Personen: 1. Ehegatten untereinander 2. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untereinander 3. Verwandte in gerader Linie untereinander 4.der Vater gegenüber seinem nichtehelichen Kind 5. der Vater gegenüber der Mutter seines nichtehelichen Kindes 6.die Mutter gegenüber dem Vater ihres nichtehelichen Kindes, wenn der Vater das Kind betreut 7. geschiedene Ehegatten untereinander 8. frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untereinander Besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht eines Haushaltsmitgliedes gegenüber mehreren Personen, kann für jede unterhaltene Person je ein Betrag bis zum jeweiligen Höchstbetrag abgesetzt werden (Mehrfachabsetzung). Unterhaltszahlungen an ein Land stellen ebenfalls Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht dar.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


migrationsverhindernde Fehler bereinigt