Art der Unterhaltsverpflichtung
F00000384• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 S. 1 WoGG WoGVwV zu § 18 WoGG, Beck'scher Online-Kommentar, § 18 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Art der Unterhaltsverpflichtung an
Ausgabe: Art der Unterhaltsverpflichtung
Ausgabe: Art der Unterhaltsverpflichtung
Eingabe: Unterhaltspflichtig sind folgende Personen:
1. Ehegatten untereinander
2. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untereinander
3. Verwandte in gerader Linie untereinander
4.der Vater gegenüber seinem nichtehelichen Kind
5. der Vater gegenüber der Mutter seines nichtehelichen Kindes
6.die Mutter gegenüber dem Vater ihres nichtehelichen Kindes, wenn der Vater das Kind betreut
7. geschiedene Ehegatten untereinander
8. frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untereinander
Besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht eines Haushaltsmitgliedes gegenüber mehreren Personen, kann für jede unterhaltene Person je ein Betrag bis zum jeweiligen Höchstbetrag abgesetzt werden (Mehrfachabsetzung).
Unterhaltszahlungen an ein Land stellen ebenfalls Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht dar.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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