Tätigkeiten mit geringer Exposition
F00000519• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Anhang I, Nr. 2.4.2 GefStoffV; Anlage 1.1 TRGS 519; Nr. 2.8 TRGS 519
Formularangaben
Eingabe: Tätigkeiten mit geringer Exposition sind Arbeiten mit niedrigem Risiko, bei denen die Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ unterschritten wird.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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