Höhe des Unterhaltsanspruchs
F00000581• Version 1.5•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 WoGG; § 18 WoGG; § 23 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Gemeint sind folgende Unterhaltsansprüche:
- Betreuungsunterhalt vor oder nach der Geburt für einen Elternteil
- Kindesunterhalt
- Ausbildungsunterhalt (sogenannter Erwachsenenunterhalt)
- Trennungsunterhalt (wenn die Person von ihrem Ehegatten dauernd getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist)
- Nachehelicher Unterhalt.
Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von der Lebenssituation des Unterhaltsberechtigten. Dementsprechend haben häufig auch volljährige Kinder Unterhaltsanspruch, z.B. wenn sie studieren, eine Ausbildung machen oder in den ersten Jahren arbeitslos sind.
Gleichzeitig müssen auch die Unterhaltspflichtigen finanziell in der Lage sein, Unterhalt zu leisten. Häufig braucht es eine rechtliche Beratung, um den exakten Unterhaltsanspruch festzumachen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden