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Begrenzung des monatlichen Kredits

F00000623 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Soweit mir Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens zustehen sollte, bitte ich das Kreditangebot auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag zu begrenzen
Ausgabe: Begrenzung des verzinslichen Bankdarlehens auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag

Hilfetext

Eingabe: Nur für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Die Förderung für Studierende erfolgt in der Regel zur Hälfte durch Zuschuss und zur Hälfte durch unverzinsliches Staatsdarlehen. Die Auszahlung erfolgt dann auf der Grundlage des Förderungsbescheids, ohne dass Sie nochmals tätig werden müssen. In bestimmten Fällen steht Ihnen Ausbildungsförderung jedoch nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. In diesen Fällen erhalten Sie mit dem Förderungsbescheid ein Kreditangebot der KfW. Die Auszahlung erfolgt dann nur, wenn Sie das Kreditangebot der KfW annehmen. Die Höhe des verzinslichen Bankdarlehens (und nur diese) kann durch die Erklärung in der Zeile 68 begrenzt werden. Wenn Sie die Begrenzung wünschen, müssen Sie diese Erklärung bei Antragstellung abgeben; sie ist für den Bewilligungszeitraum unwiderruflich. Die Ausbildungsförderung wird in den folgenden Fällen – abgesehen von einem etwaigen Kinderbetreuungszuschlag – voll als verzinsliches Bankdarlehen nach § 18c BAföG gewährt: (1) Bestimmte Zweitausbildungen (2) Studienverlängerung nach mehrmaligem Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel, (3) Studienabschlusshilfe (§ 17 Abs. 3 BAföG).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.