Begrenzung des monatlichen Kredits
F00000623• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Soweit mir Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens zustehen sollte, bitte ich das Kreditangebot auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag zu begrenzen
Ausgabe: Begrenzung des verzinslichen Bankdarlehens auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag
Ausgabe: Begrenzung des verzinslichen Bankdarlehens auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag
Eingabe: Nur für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen.
Die Förderung für Studierende erfolgt in der Regel zur Hälfte durch Zuschuss und zur Hälfte durch unverzinsliches Staatsdarlehen. Die Auszahlung erfolgt dann auf der Grundlage des Förderungsbescheids, ohne dass Sie nochmals tätig werden müssen. In bestimmten Fällen steht Ihnen Ausbildungsförderung jedoch nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. In
diesen Fällen erhalten Sie mit dem Förderungsbescheid ein Kreditangebot der KfW. Die Auszahlung erfolgt dann nur, wenn Sie das Kreditangebot der KfW annehmen.
Die Höhe des verzinslichen Bankdarlehens (und nur diese) kann durch die Erklärung in der Zeile 68 begrenzt werden. Wenn Sie die Begrenzung wünschen, müssen Sie diese Erklärung bei Antragstellung abgeben; sie ist für den Bewilligungszeitraum unwiderruflich.
Die Ausbildungsförderung wird in den folgenden Fällen – abgesehen von einem etwaigen Kinderbetreuungszuschlag – voll als verzinsliches
Bankdarlehen nach § 18c BAföG gewährt: (1) Bestimmte Zweitausbildungen (2) Studienverlängerung nach mehrmaligem Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel, (3) Studienabschlusshilfe (§ 17 Abs. 3 BAföG).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.