Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln
F00000629• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln sowie Förderungsleistungen anderer Staaten, soweit sie zur Deckung des Lebensunterhalts oder der üblichen Ausbildungskosten bestimmt sind (z. B. Stipendien, AFBG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version