Hinweis zur Wohnung
F00000650• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 1.03 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Wohngeld (Mietzuschuss) kann die Person nur beantragen, wenn sie Mieter/in der Wohnung oder Untermieter/in ist oder einen mietähnlichen Nutzungsvertrag hat. Wohngeld ist immer fest mit der Wohnung verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Die Wohnung muss der
Lebensmittelpunkt von der antragstellenden Person und ihren Haushaltsmitgliedern sein. Man kann nur für eine Wohnung Wohngeld erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden