Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Hinweis zur Wohnung

F00000650 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 1.03 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zur Wohnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wohngeld (Mietzuschuss) kann die Person nur beantragen, wenn sie Mieter/in der Wohnung oder Untermieter/in ist oder einen mietähnlichen Nutzungsvertrag hat. Wohngeld ist immer fest mit der Wohnung verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Die Wohnung muss der Lebensmittelpunkt von der antragstellenden Person und ihren Haushaltsmitgliedern sein. Man kann nur für eine Wohnung Wohngeld erhalten.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden