Hinweis zum Tod eines Haushaltsmitglieds
F00000651• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Wenn ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben ist, zählt es für die Wohngeldberechtigung noch als Haushaltsmitglied. Dadurch wird verhindert, dass Wohngeldempfänger unmittelbar nach dem Tod eines Haushaltsmitglieds noch weniger Wohngeld bekommen (und dadurch z.B. Schwierigkeiten bei der Mietzahlung haben).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version