Hinweis Freibeträge/Abzugsbeträge (Mietzuschuss)
F00000657• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis Freibeträge/Abzugsbeträge (Mietzuschuss)
Handlungsgrundlage
- Nr. 13.11 WoGVwV (Teil A); Nr. 14.101 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Bei der Berechnung des Wohngeldes kann zu Gunsten der Person berücksichtigt werden, wenn die Person
- erhöhte Werbungskosten hat,
- Kinderbetreuungskosten hat,
- eine Schwerbehinderung und/oder einen Pflegegrad hat,
- Opfer nationalsozialistischer Verfolgung ist,
- Unterhalt zahlt.
Des Weiteren gibt es Freibeträge, wenn die Person alleine mit Kindern wohnt, wenn eines oder mehrere der Kinder eigene Einnahmen aus Ausbildung oder Beschäftigung (z. B. durch einen Ferienjob) hat/haben und/oder eine Person mit Rentenbezug mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht hat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021