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Hinweis Freibeträge/Abzugsbeträge (Mietzuschuss)

F00000657 Version 1.4 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hinweis Freibeträge/Abzugsbeträge (Mietzuschuss)

Handlungsgrundlage


  • Nr. 13.11 WoGVwV (Teil A); Nr. 14.101 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zu Freibeträgen/Abzugsbeträgen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bei der Berechnung des Wohngeldes kann zu Gunsten der Person berücksichtigt werden, wenn die Person - erhöhte Werbungskosten hat, - Kinderbetreuungskosten hat, - eine Schwerbehinderung und/oder einen Pflegegrad hat, - Opfer nationalsozialistischer Verfolgung ist, - Unterhalt zahlt. Des Weiteren gibt es Freibeträge, wenn die Person alleine mit Kindern wohnt, wenn eines oder mehrere der Kinder eigene Einnahmen aus Ausbildung oder Beschäftigung (z. B. durch einen Ferienjob) hat/haben und/oder eine Person mit Rentenbezug mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht hat.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021