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Hinweis unbillige Härten Ausbildung

F00000669 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung (z. B. Schulgeld) erforderlich ist. Dieser Antrag muss schriftlich spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Ein Formblatt ist hierfür nicht erforderlich.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version