Frage Verpflichtungserklärung
F00001173• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 (2) Nr. 5 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Hat sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums für die Person zu tragen?
Ausgabe: Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte
Ausgabe: Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte
Technische Beschreibung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021