Die Strecke wird regelmäßig an folgender Anzahl an Arbeitstagen je Woche zurückgelegt
F00001241• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II § 6 Abs.1 Nr.5 und Abs.2 Alg II-V
Formularangaben
Eingabe: Die Strecke wird regelmäßig an folgender Anzahl an Arbeitstagen je Woche zurückgelegt
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Abstrakt
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version