Unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf von Kind
F00001711• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs.6 SGB II
Formularangaben
Eingabe: Das Kind hat regelmäßig einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf, der nicht durch Einsparungen oder auf andere Weise abgedeckt werden kann
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version