Hinweis DSGVO Wohngeld
F00001851• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis DSGVO Wohngeld
Handlungsgrundlage
- Artikel 6 Abs. 1 DSGVO; §§ 67a ff. SGB X; § 23 WoGG
Formularangaben
Die Wohngeldbehörde verarbeitet als öffentliche Stelle personenbezogene Daten auf der Grundlage der §§ 67 ff. SGB X. Diese setzen die Vorgaben der DSGVO um. Die sogenannten Betroffenenrechte der DSGVO gelten auch im Wohngeldverfahren.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden