Hinweis DSGVO Wohngeld
F00001851• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis DSGVO Wohngeld
Handlungsgrundlage
- Art. 6 (1) DSGVO; §§ 67a ff. SGB X; § 23 WoGG
Formularangaben
Die Wohngeldbehörde verarbeitet als öffentliche Stelle personenbezogene Daten auf der Grundlage der §§ 67 ff. SGB X. Diese setzen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um. Die sogenannten Betroffenenrechte der DSGVO gelten auch im Wohngeldverfahren.
Technische Beschreibung
Wichtig: Dieser Hinweis auf die DGSVO ist als Muster zu verstehen, welcher gemäß der landesspezifischen Regelungen angepasst und ergänzt werden muss.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden