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Art des Dienstes nach PAuswG

F00002020 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angabe der Art des Dienstes: Dienstanbieter nach § 21 PAuswG / Vor-Ort-Dienstanbieter nach § 21a PAuswG / Identifizierungsdiensteanbieter nach § 21b PAuswG

Handlungsgrundlage


  • § 21 PAuswG; § 21a PAuswG; § 21b PAuswG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Art des Dienstes:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Verwendete Codeliste: Dienst PAuswG 2020-05-19

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden