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Hinweis zu Behinderungsgrad unter 100 und Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit

F00002028 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hinweis zu Behinderungsgrad unter 100 und Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit

Handlungsgrundlage


  • § 17 Nr. 1 a) WoGG; § 17 Nr. 1 b) WoGG; Nr. 17.03.1 Abs. 1 WoGVwV; Nr. 17.03.01 WoGVwV (Teil A); Nr. 17.03.02 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zu Behinderungsgrad unter 100 und Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Nach § 17 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes wird für schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit einem GdB von 100 oder mit einem GdB von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 1800 Euro vom Einkommen abgezogen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden