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Hinweis zu Grad der Behinderung unter 100 und Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit

F00002028 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 17 Nr. 1 a) WoGG; § 17 Nr. 1 b) WoGG; Nr. 17.03.1 (1) WoGVwV (Teil A); Nr. 17.03.2 WoGVwV (Teil A)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zu Grad der Behinderung (GdB) unter 100 und Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Nach § 17 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes wird für schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder mit einem Grad der Behinderung (GdB) von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 1800 Euro der Einnahmen abgezogen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden