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Vertretung des antragstellenden Elternteils

F00002427 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der antragstellende Elternteil: wird vertreten durch einen Betreuer / eine Betreuerin; wird vertreten durch einen Vormund; hat keine Vertretung durch einen Betreuer / eine Betreuerin oder einen Vormund

Handlungsgrundlage


  • § 1902 BGB; § 1793 (1) S. 1 BGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Der antragstellende Elternteil

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden