Fristverkürzung
F00002543• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 3.2 (3) TRGS 519
Formularangaben
Eingabe: Möchten Sie eine Fristverkürzung beantragen?
Ausgabe: Beantragung Fristverkürzung
Ausgabe: Beantragung Fristverkürzung
Eingabe: Grundsätzlich ist die Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest spätestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeiten einzureichen. Kann bei dringenden Arbeiten die Sieben-Tage-Frist nicht eingehalten werden, so kann die zuständige Behörde einer Verkürzung der Frist zustimmen. Dabei ist der Betriebs- oder Personalrat vom Arbeitgeber zu beteiligen. Für eine Fristverkürzung können Gebühren anfallen.
Ausnahme: Es wird nur eine Ergänzende Anzeige zu Ort und Zeit für Tätigkeiten geringen Umfangs eigenreicht. Dies kann auch kurzfristig geschehen, wenn eine gültige unternehmensbezogene Anzeige bereits vorliegt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version