Empfänger des Wohngelds (andere Person)
F00002554• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Empfänger des Wohngelds ist : eine Person / eine Organisation (z.B. Wohnheim)
Handlungsgrundlage
- § 26 (1) WoGG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Verwendete Codeliste: Empfänger (Person / Organisation) 2020-10-08
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden