Zahlung des Wohngelds an Antragsteller/andere Person/Vertretung
F00002555• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Empfänger des Wohngelds ist: an mich / an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Vermieter, an den Sozialhilfeträger (bei Heimbewohnern) / an die oben angegebene gesetzliche Vertretung oder bevollmächtigte Person
Handlungsgrundlage
- § 26 (1) WoGG
Formularangaben
Eingabe: An wen soll das Wohngeld gezahlt werden?
Ausgabe: Die Zahlung des Wohngelds geht
Ausgabe: Die Zahlung des Wohngelds geht
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021