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Hinweis Miete

F00002589 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 5 (1) S. 1 WoGG; § 9 WoGG; § 11 WoGG; § 15 (1-2) WoGV; § 23 (1) Nr.2 WoGG; § 2 (1) WoGV; Nr. 1.03 WoGVwV (Teil A); Nr. 5.15 WoGVwV (Teil A); Nr. 9.12 WoGVwV (Teil A); Nr. 11.21 WoGVwV (Teil A); Nr. 11.24 WoGVwV (Teil A); Nr. 11.26 WoGVwV (Teil A); Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zur Miete

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Der Wohngeldanspruch wird auf Basis der Gesamtmiete berechnet abzüglich der darin enthaltenen Heiz- und Warmwasserkosten, Kosten der Haushaltsenergie und Miete für eine Garage oder einen Stellplatz. Die folgenden Fragen sind notwendig, damit die Wohngeldbehörde den richtigen Betrag ermitteln kann. Für heimbewohnende Personen bzw. in besonderer Wohnform wohnende Personen müssen Fragen zu den Details der Miete nicht beantwortet werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden