Hinweis zum Nachweis Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
F00002615• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- § 17 Nr. 2 WoGG
Formularangaben
Wenn es Ihnen möglich ist, belegen Sie die Angaben durch einen Bescheid oder ein Urteil nach dem Bundesentschädigungsgesetz.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden