Hinweis Fremdmittel
F00002656• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 10, 12 WoGG; §§ 9-12 WoGV
Formularangaben
Fremdmittel sind Darlehen, gestundete Restkaufgelder und gestundete öffentliche Lasten des Grundstücks (z. B. verrentete Erschließungsbeiträge). Die Fremdmittel müssen für den Grundstückserwerb, den Haus-/Wohnungserwerb, den Bau des Hauses, die Modernisierung des Hauses/der Wohnung, die/den nachträgliche/n Einrichtung/Ausbau einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsfläche oder den nachträglichen Anschluss an Versorgungs- und Entwässerungsanlagen bestimmt sein. Laufende Nebenleistungen sind beispielsweise laufende
Verwaltungskostenbeiträge.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden