Hinweis zum Nachweis Aufwendungen
F00002698• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wenn möglich, sollen Nachweise mit angefügt werden. Dieser Hinweis weist den Antragsteller darauf hin.
Handlungsgrundlage
- § 12 (1) WoGV; § 13 (2) WoGV; § 14 WoGV; § 15 WoGV; Nr. 10.017 WoGVwV (Teil A); Nr. 10.018 WoGVwV (Teil A); Nr. 10.019 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Reichen Sie, wenn möglich, alle Nachweise zu der Aufwendung ein, beispielsweise einen Grundsteuerbescheid.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden