Führerschein - Abweichender Name (ja/nein)
F00002906• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48a (5) FeV
Formularangaben
Eingabe: Ist auf dem Führerschein ein abweichender Name vermerkt?
Ausgabe: Abweichender Name auf dem Führerschein
Ausgabe: Abweichender Name auf dem Führerschein
Eingabe: Antworten Sie mit ja, wenn der zuvor angegebene Name nicht mit dem Namen auf dem Führerschein übereinstimmt. Dies ist zum Beispiel der Fall nach einer Namensänderung bei Heirat, wenn der neue Familienname noch nicht auf dem Führerschein vermerkt wurde.
Technische Beschreibung
Dieses Feld lässt sich indirekt aus der Handlungsgrundlage ableiten: Nach § 48a (5) S. 2 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder bei Beantragung der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Fahreignungsregister einzuholen. Dieses Prüferfordernis bildet das Einfallstor für die Erhebung der dafür notwendigen Daten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden