Verwendungszweck (Personenstandsurkunde)
F00002959• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 64 (2) SGB X
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, für welchen Zweck Sie die Personenstandsurkunde beantragen. Urkunden, die Sie für Sozialversicherungszwecke beispielsweise bei der Kranken-, Renten oder Sozialversicherung benötigen, sind kostenlos.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden