Vermeidung von Härte
F00003126• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 (2) AufenthG
Formularangaben
Eingabe: Beschreiben Sie, warum Ihrer Meinung nach im Falle der Ablehnung eine besondere Härte entstehen würde. Bei Unklarheit wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version