Nachweis Freizügigkeitsrecht
F00003251• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 4, 5a (1) FreizügG/EU
Formularangaben
Eingabe: Nachweis über die in Deutschland ausgeübte Freizügigkeit
Ausgabe: Nachweis Freizügigkeitsrecht
Ausgabe: Nachweis Freizügigkeitsrecht
Eingabe: EU-/EWR-Bürgerinnen beziehungsweise EU-/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts. Freizügigkeit bedeutet, dass sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt haben. Dieses Recht haben Erwerbstätige (Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer / Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Für den Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts können Sie hier die folgenden Dokumente hochladen:
- Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit (z.B. Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Geschäftsabschlüsse),
- Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind),
- Behördliche Schreiben, wie z.B. die Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen,
- Bescheinigungen über den Schulbesuch,
- Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen.
Nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürgerinnen beziehungsweise nicht erwerbstätige EU- und EWR-Bürger sollten Nachweise über ausreichende Existenzmittel sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz erbringen können.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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