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Nachweis Freizügigkeitsrecht

F00003251 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 4, 5a (1) FreizügG/EU

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Nachweis über die in Deutschland ausgeübte Freizügigkeit
Ausgabe: Nachweis Freizügigkeitsrecht

Hilfetext

Eingabe: EU-/EWR-Bürgerinnen beziehungsweise EU-/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts. Freizügigkeit bedeutet, dass sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt haben. Dieses Recht haben Erwerbstätige (Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer / Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Für den Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts können Sie hier die folgenden Dokumente hochladen: - Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit (z.B. Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Geschäftsabschlüsse), - Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind), - Behördliche Schreiben, wie z.B. die Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen, - Bescheinigungen über den Schulbesuch, - Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen. Nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürgerinnen beziehungsweise nicht erwerbstätige EU- und EWR-Bürger sollten Nachweise über ausreichende Existenzmittel sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz erbringen können.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden