Sterbeurkunde
F00003308• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §60 PStG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie, falls möglich, die Sterbeurkunde bei. Diese liegt dem Standesamt ggf. elektronisch bereits vor. Nach § 10 PStG soll der Standesbeamte auf die Vorlage von Nachweisen verzichten, soweit diese elektronisch abgerufen werden können.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version