Geschäftszeichen (SGB IX)
F03000373• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Das Geschäftszeichen (9-stellig) wird beim Erstfeststellungsbescheid vergeben und soll bei einem Antrag auf Neufeststellung angegeben werden.
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Bitte geben Sie das Geschäftszeichen der vorherigen Feststellung einer Behinderung für die betroffene Person an
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden