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Nachweis(e) Versicherung

F03004885 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bewerber, die in die Beschäftigungsart „freischaffend“ eingetragen werden, müssen bei der Eintragung eine ausreichende Versicherung gegen Haftpflichtgefahren aus ihrer Berufstätigkeit durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachweisen

Handlungsgrundlage


  • gem. §§ 113 ff. VVG i.V.m. § 10 Abs. 2 S. 1, § 11 Abs. 1, 2 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) in der Fassung vom 25. September 2017 (Nds. GVBl. S. 356 ff.), zuletzt geändert durch Art. 24 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 66)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis(e) Versicherung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden