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Fütterungshinweise

F03005868 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Ist geplant, Fütterungshinweise zu verwenden?

Hilfetext

Wenn die Art der Legehennenfütterung angegeben wird, gelten folgende Mindestanforderungen: a.) Auf Getreide als Futtermittelbestandteil darf nur hingewiesen werden, wenn es mindestens 60 GHT (davon höchstens15 % Getreidenebenerzeugnisse) der verwendeten Futterzusammensetzung ausmacht.; b.) Wird auf eine bestimmte Getreideart hingewiesen, so muss diese unbeschadet des Mindestgehalts von 60 % gemäß Buchstabe a mindestens 30 % der verwendeten Futtermittelzusammensetzung ausmachen. Wird auf mehrere Getreidearten hingewiesen, so muss jede mindestens 5 % der Futtermittelzusammensetzung ausmachen.

Feldart

input

Inhalt

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Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden