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Die Fachkunde wird nachgewiesen durch

F03006500 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Fachkunde wird nachgewiesen durch

Hilfetext

Nur auszufüllen, wenn Antragsteller den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder das Verbringen dieser Stoffe selbst leitet oder persönlich ausübt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden