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Voraussetzungen des § 58 Satz 2 Nummer 5a Steuerberatungsgesetz

F03007730 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 58 Satz 2 Nummer 5a Steuerberatungsgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ich versichere, dass die übrigen Voraussetzungen des § 58 Satz 2 Nummer 5a Steuerberatungsgesetz erfüllt sind.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden