Bestehende Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
F03011099• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Formularangaben
Eingabe: Liegt Ihnen / der betroffenen Person eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vor, die nicht älter als drei Monate ist?
Ausgabe: Bestehende Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ausgabe: Bestehende Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Eingabe: In diesem Fall hat die vorliegende Belehrung noch Gültigkeit, eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.
Ausgabe: Dieses Feld enthält eine Antwort auf die Frage, ob der betroffenen Person eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vorliegt, die nicht älter als drei Monate ist.
Ausgabe: Dieses Feld enthält eine Antwort auf die Frage, ob der betroffenen Person eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vorliegt, die nicht älter als drei Monate ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden