Art des Vermögens (Bestattungskostenhilfe)
F03011513• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Vermögen an. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Autos, Guthaben auf Kontos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, Eigentumswohnungen oder ein Haus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden