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Einzusetzendes Vermögen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)

F03011861 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §19 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Siebtes Kapitel SGB XII), § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vermögen

Hilfetext

Eingabe: Haben Sie / hat die betroffene Person Vermögen?

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden