Verpflichtete Personen (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
F03012204• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Geben Sie an, ob es außer Ihnen/ der betroffenen Person noch weitere verpflichtete Personen gibt. (Zu den verpflichteten Personen gehören alle weiteren Verwandten (z.B. Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Großeltern Enkelkinder) der verstorbenen Person sowie Erben, auch wenn diese nicht mit der verstorbenen Person verwandt sind)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden