Gründe für Rückkehr nicht möglich (Eingliederungshilfe)
F03012370• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §101 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Der Erhalt von Eingliederungshilfe im Ausland ist nur dann möglich, wenn sich die leistungsberechtigte Person in einer außergewöhnlichen Notlage befindet und zugleich bestimmte Gründe nachgewiesen werden können.
Technische Beschreibung
Wenn im Feld F03012370 "Gründe für Rückkehr nicht möglich" der Codewert 005 "keiner der genannten Gründe" ausgewählt wird, folgende Meldung ausgeben: "Die Voraussetzung zum Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe im Ausland werden nicht erfüllt."
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden