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Abfrage Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung (Eingliederungshilfe)

F03012416 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §112 (1), (2) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Werden Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung für einen Beruf beantragt?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung für einen Beruf beantragt werden.

Hilfetext

Eingabe: Voraussetzung für das Erbringen von Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für eine Beruf sind, dass sich die Weiterbildung 1. in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschließt, 2. in dieselbe fachliche Richtung weiterführt und 3. es dem Leistungsberechtigten ermöglicht, das von ihm angestrebte Berufsziel zu erreichen. Im Falle eines Masterstudiums werden auch Hilfen erbracht, wenn das Masterstudium auf ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium aufbaut und dieses interdisziplinär ergänzt, ohne in dieselbe Fachrichtung weiterzuführen (abweichend von 2.). Aus behinderungsbedingten oder aus anderen, nicht von der leistungsberechtigten Person beeinflussbaren gewichtigen Gründen kann von der Voraussetzung, dass die schulische oder hochschulische berufliche Bildung in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschießt abgewichen werden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden