Abfrage Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung (Eingliederungshilfe)
F03012416• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §112 (1), (2) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Werden Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung für einen Beruf beantragt?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung für einen Beruf beantragt werden.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob Hilfen für eine schulische oder hochschulische berufliche Weiterbildung für einen Beruf beantragt werden.
Eingabe: Voraussetzung für das Erbringen von Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für eine Beruf sind, dass sich die Weiterbildung
1. in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung
anschließt,
2. in dieselbe fachliche Richtung weiterführt und
3. es dem Leistungsberechtigten ermöglicht, das von ihm angestrebte Berufsziel zu erreichen.
Im Falle eines Masterstudiums werden auch Hilfen erbracht, wenn das Masterstudium auf ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium aufbaut und dieses interdisziplinär ergänzt, ohne in dieselbe Fachrichtung weiterzuführen (abweichend von 2.).
Aus behinderungsbedingten oder aus anderen, nicht von der leistungsberechtigten Person beeinflussbaren gewichtigen Gründen kann von der Voraussetzung, dass die schulische oder hochschulische berufliche Bildung in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschießt abgewichen werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden